Die vorliegende Tagung widmet sich zwei Tage lang der Wesentlichkeitsanalyse nach European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die einzelnen Vorträge sind thematisch eng abgegrenzt, wodurch die Vortragenden inhaltlich in die Tiefe gehen können. Im Gegensatz zu vielen anderen Seminaren und Schulungen konzentrieren wir uns somit auf Details und Spezialfragen. Somit ist dieser Kongress ideal für Praktiker, welche gerade dabei sind, die ESRS in ihren Konzernen umzusetzen. 13 hochkarätige Vortragende sorgen darüber hinaus für eine Vielfalt an Schwerpunkten, Perspektiven und Meinungen – von Auslegungs- und Anwendungsfragen, der geplanten Implementation Guidance u.v.m. über die Prüfung bis hin zur „Bilanzpolitik“ in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS. Die Vortragenden sind Spezialisten, welche von der EFRAG, von DAX-Konzernen, von renommierten Universitäten, KPMG, PwC und anderen Unternehmen stammen. Die Gäste der Tagungen der von Prof. Dr. Dieter Christian betriebenen Akademie3 sind hochkarätig, wodurch sich auch im Rahmen der Pausen sowie der gemeinsamen Mittagessen zahlreiche Möglichkeiten bieten, sich untereinander und mit den Vortragenden informell auszutauschen. Im Laufe des zweiten Kongresstages findet auch eine Podiumsdiskussion statt, bei der ausschließlich Fragen aus dem Publikum aufgegriffen und von einer Expertenrunde diskutiert werden. Lassen Sie sich diese zweitägige Weiterbildung nicht entgehen. Sollten Sie terminlich verhindert sein, so kann auch die Videoaufzeichnung der Fachtagung separat erworben werden. Im Falle der Teilnahme in Wien ist die Videoaufzeichnung im Preis inkludiert.
Wählen Sie zwischen einer physischen Teilnahme, einer Online-Live-Teilnahme und einer Videoaufzeichnung!
Mo, 05.05. bis Di, 06.05.2025
Mo, 05.05. bis Di, 06.05.2025
Der Vortrag konzentriert sich v.a. auf die folgenden Schwerpunkte:
Die Anhaltspunkte dafür, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte (indications that an asset may be impaired), sind vielfältig und hängen von der Geschäftssparte und dem Geschäftsmodell des Unternehmens ab. Sie sind aktiv wahrzunehmen, lösen einen Wertminderungstest aus und können somit zu einer Wertminderung führen. Was ist darüber gemäß IAS 36 zu berichten? Besteht hier Handlungsbedarf?
Eine wesentliche Grundlage des Wertminderungstests nach IAS 36 bildet die Planung des Vorstands bzw. der Geschäftsleitung. Die Überprüfung der Planung stellt den Abschlussprüfer in der Regel vor erhebliche Herausforderungen, da die Rechenmodelle aufgrund der Komplexität fehleranfällig und die verwendeten Annahmen und Einschätzungen in hohem Umfang von subjektivem Ermessen geprägt sein können. Eine Hilfestellung für die Herangehensweise bei der Plausibilisierung der Planung bietet der diesbezügliche Praxishinweis des IDW. Der Vortrag behandelt neben der rechnerischen und formellen Plausibilität vor allem die materielle interne und externe Plausibilisierung. Anhand von Beispielen werden typische Fehler und kritische Planungsprämissen dargestellt.
Die Bilanzierung von Vermögenswerten ist nur bedingt von der Art des Vermögenswertes abhängig. Entscheidend ist vielmehr der jeweilige Bilanzierungsanlass. In dem Vortrag soll anhand einer Fallstudie zur Bilanzierung von Marken aufgezeigt werden, welche Unterschiede in der Bilanzierung in Abhängigkeit vom Bilanzierungsanlass auftreten können. Dabei soll insbesondere auf die Wertminderungsvorschriften nach IAS 36 eingegangen werden.
Technische Universität Chemnitz
Der Vortrag konzentriert sich auf die folgenden Themenschwerpunkte:
Der Vortrag konzentriert sich v.a. auf die folgenden Schwerpunkte:
Mit der Ankündigung umfassender US-Importzölle am 2. April 2025 rückten die wirtschaftlichen Folgen handelspolitischer Maßnahmen erneut ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Besonders exportorientierte Unternehmen aus der EU stehen vor der Herausforderung, den Firmenwert-Wertminderungstest unter zunehmend unsicheren Rahmenbedingungen vornehmen zu müssen. Der Vortrag beleuchtet zentrale Transmissionskanäle, über die Zölle Unternehmenswerte beeinflussen können. Im Fokus steht dabei eine praxisorientierte Einordnung, wie mit den daraus resultierenden Unsicherheiten im Rahmen von Bewertungsfragestellungen fundiert umgegangen werden kann.
Das inzwischen verpflichtende Risikomanagementsystem von Unternehmen wurde mit verschiedenen Regulierungsinitiativen deutlich erweitert. So sind auch Auswirkungen des unternehmerischen Handelns bis hinein in die Wertschöpfungskette zu betrachten. Aufgrund der Nachhaltigkeitsberichterstattung und nach der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sind die Sorgfaltspflichten nachzuhalten. Zudem ist die Berichterstattung über die Ausgestaltung und Ergebnisse des Risikomanagementsystems intensiviert worden. Damit sind aber auch mehr Informationen öffentlich, die Implikationen auch zum Wertminderungstest nach IAS 36 haben – die finanzielle und Nachhaltigkeitsberichterstattung verschmelzen hier zunehmend. Daher sollen die zentralen Zusammenhänge herausgearbeitet und diskutiert werden. Dabei wird insbesondere auch auf die aktuell und künftig nötige Ausgestaltung der Systemarchitektur vor dem Hintergrund der verschiedenen Regulierungen von Gesetzgeber/EU und IASB eingegangen.
Der Klimawandel wirkt bis weit in die Finanzberichterstattung hinein. Der IASB hat dazu mit ED/2024/6 sogar konkretisierende Beispiele formuliert, die insbesondere auch den IAS 36 betreffen. Darüber hinaus ist mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine weitere Informationsquelle in der Rechnungslegung geschaffen worden, in der u.a. auf Risiken und Chancen einzugehen ist. Diese Informationen müssen bei den Erwägungen und der Durchführung von Wertminderungstests ggf. integriert werden, da es nicht zu einem Nebeneinander von finanzieller und Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen soll. Dies wird bekräftigt durch die Entscheidung der ESMA, diese integrierte Betrachtung auch 2024 zu einem zentralen Prüfungsschwerpunkt für die Rechnungslegung der europäischen Enforcement-Institutionen zu erklären. Besonders im Bereich der Klimaberichterstattung nach ESRS E1 werden künftig sehr detaillierte Angaben erwartet, die direkten Einfluss auch auf die Wertminderungstests für Vermögenswerte in der IFRS-Bilanz haben können. In dem Vortrag soll der Einfluss des Klimawandels auf Wertminderungstests dargestellt, die (neu) bestehenden Angabepflichten herausgearbeitet und die Wirkung auf die Anwendung des IAS 36 diskutiert werden.
Der Vortrag diskutiert die Vorgehensweise sowie Spezialfragen in Bezug auf die Aufteilung von Wertminderungen von Firmenwerten. Dabei werden insbesondere die folgenden Schwerpunkte gesetzt:
Der Diskontierungszinssatz kommt beim Wertminderungstest ins Spiel, sobald kapitalwertorientierte Bewertungsverfahren eingesetzt werden. Rechnerisch bedingt wirkt sich die Höhe des Zinssatzes besonders bei langfristigen Vermögenswerten wie dem Firmenwert erheblich auf das Bewertungsergebnis aus. Zugleich gibt IAS 36 keine festen Vorgaben zur Bestimmung des Zinssatzes, sondern lässt dem Bilanzierenden einige Spielräume. Diese können und (müssen teilweise auch) abhängig von der Art des zu bewertenden Vermögenswerts bzw. den Eigenschaften der zu bewertenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit ausgeübt werden. Zusätzliche Fragen stellen sich, wenn Steuereinflüsse aus Zinssätzen zu eliminieren sind, die am Markt beobachtet werden.
Für die Ermittlung des Nutzungswertes von Vermögenswerten wird meistens auf die technischen Aspekte oder den möglichen Absatz der Produkte geachtet. Deutlich seltener werden aber erwartbare Abweichungen von der Normalauslastung mit einbezogen, die etwa aus einem Fachkräftemangel resultieren können. Hier wäre zu diskutieren, ob und wie dies berücksichtigt werden müsste, um einen Nutzungswert nach den Vorgaben des IAS 36 ermitteln zu können. In dem Vortrag sollen diese speziellen Herausforderungen des Werthaltigkeitstests diskutiert und praktische Ausgestaltungshinweise gegeben werden. Kurz soll auch auf den Aspekt des Mangels an Fachkräften für die Erstellung des Tests eingegangen werden, da sich auch hier zunehmend Herausforderungen herausbilden.
Bei der Wertminderungsprüfung von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind einige Besonderheiten, etwa hinsichtlich der relevanten „Triggering Events“ oder der Berechnungssystematik zu berücksichtigen. Im Rahmen des Vortrags werden diese Besonderheiten diskutiert und anhand von Beispielen veranschaulicht.
Der IAS 36 bietet enorme Einschätzungsspielräume sowohl bei der Frage, ob ein Wertminderungstest überhaupt notwendig ist, als auch bei der Bestimmung des Nettozeitwerts und des Nutzungswertes des Vermögenswerts. Diese könnten Unternehmen zu einem abschlusspolitisch motivierten Handeln einladen. Allerdings ist Abschlusspolitik nach den IFRS explizit verboten – es ist eine neutrale Sichtweise bei Einschätzungen einzunehmen. Gleichwohl wird Abschlusspolitik oder Earnings Management in IFRS-Abschlüssen international intensiv diskutiert und erforscht. Daher sollen zentrale vorliegende Erkenntnisse zusammengetragen und die Anwendung diskutiert werden. Dabei wird insbesondere auch auf die Grenzen eingegangen, die insbesondere in dem Verlust an Glaubwürdigkeit liegen können.